Oft nachgefragt

Die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit bei zu langsamer Geschwindigkeit besteht aus zwei Schritten:
(1) Das zugehörige Produktinformatuionsbaltt (Pib) zum gebuchten Tarif heraussuchen. Es ist eine wichtige Grundlage.
Wenn es falsch erstellt ist, weil z.B. die Werte zu hoch angesetzt aber technisch nicht stabil erreichbar sind, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor!
(2) mit www.Breitbandmessung.de die im Pib aufgeführten Werte minimal, normal und maximal anhand des unten aufgeführten Regelwerkes der Bundesnetzagentur unbeding überprüfen.
Die Regeln zum Produktinformationsblatt finden sich in der TK-Transparenzverordnung
Die drei Regeln zur Einhaltung der Geschwindigkeitsangaben im Produktinformationsblatt finden sich in folgendem Regelwerk mit dem schönen Namen:
„Mitteilung der Bundesnetzagentur zu erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“.
Es müssen an zwei Meßtagen je mindistens zehn (10) Messungen durchgeführt werden, wobei:
(1) An mindestens zwei Messtagen müssen jeweils mind. einmal 90% des max-Wertes erreicht werden.
(2) Der normal-Wert muss bei 90% aller Messungen erreicht werden.
(3) Der min-Wert darf nicht an beiden Tagen unterschritten werden.
➡️Hier geht’s zu den Geschwindigkeits-Regeln
Mit anderen Worten formuliert, stellen regelmäßige Abweichungen eine Ordnungswidrigkeit dar. Folgendes Video erläutert dies noch einmal mit anderen Worten:
„konkrete Rechtsfolgen für Kunden fehlen
• Rechtsprechung wird Verbrauchern vermutlich Sonderkündigungsrechte
zugestehen
• in Betracht käme aber auch eine Minderung der Grundgebühren analog zum Mietrecht.
Rechtsfolgen siehe Seite 23 nachfolgender PDF